Aktuelle Nachrichten aus der WBV Altmannstein

Programmverlauf für den 2-Tagesausflug der WBV nach Kronach / Bayreuth

Termin:
Dienstag, 25.06. bis Mittwoch, 26.06.2024

 

1. TAG (25.06.2024)

6:15 Uhr Abfahrt Lobsing – Betriebshof
6:20 Uhr Abfahrt Mindelstetten – Marktplatz
6:25 Uhr Abfahrt Altmanntein – Schule
(bitte bei der Anmeldung den Einstieg angeben)

Die Anreise erfolgt über die Autobahn Nürnberg – Pegnitz – Münchberg nach Mödlareuth auch „Little Berlin“ genannt. (Während der Fahrt werden Sie im Bus ein Frühstück mit Weiße, Wiener, Brezen, Kaffee und Gebäck einnehmen.)

Eine Grenze mitten durch ein kleines Dorf – die Ursachen liegen in Mödlareuth schon Jahrhunderte zurück. Im Jahre 1810 wurden entlang des Tannbaches neue Grenzsteine gesetzt. Nach Ende des Ersten Weltkrieges ging der Westteil Mödlareuths im neu gegründeten Freistaat Bayern, der Ostteil im Land Thüringen auf. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges folgte die Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen. Diese Festlegung der Demarkationslinien sollte für Mödlareuth von schwerwiegender Bedeutung sein, die Grenze „im“ Tannbach eine bis dahin ungeahnte Dimension einnehmen. Am 7. Juli 1945 marschierte die sowjetische Armee im gesamten Dorf ein und errichtete auf bayerischer Seite ihre Ortskommandantur. Mit Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 gehörte nun der Ostteil Mödlareuths zum Territorium der DDR, der Westteil zu dem der Bundesrepublik. Noch war es mit Passierschein und „Kleinem Grenzschein“ möglich, den Tannbach zu überqueren. Dies änderte sich am 26. Mai 1952 schlagartig mit dem Beschluss des Ministerrates der DDR über die »Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatz. Am 9. Dezember 1989, genau einen Monat nach dem Fall der Mauer in Berlin, wurde der Grenzübergang in Mödlareuth eröffnet. Erst ein halbes Jahr später, am 17. Juni 1990, wurde die Betonsperrmauer in der Ortsmitte Mödlareuths zu einem Großteil abgetragen. Mit dem Fall der Mauer entstand bei Arnold Friedrich die Idee, ein Museum zur Geschichte der Deutschen Teilung in dem als „Little Berlin“ bekannt gewordenen Ort zu errichten. Das Dorf Mödlareuth stellt noch heute ein »Kuriosum« dar – die eine Hälfte bayerisch, die andere thüringisch.

Hier werden Sie gegen ca. 10:00 Uhr zu einer Führung und Filmvorführung erwartet und können im Anschluss die Gedenkstätte und das Museum auf eigene Faust besichtigen.

Gegen ca. 12:00 Uhr fahren Sie weiter nach Kronach, der Geburtsstadt des berühmten Renaissancemalers Lucas Cranach d.Ä. Hier erfolgt im Gasthaus Bastion Marie für ca. 13:00 Uhr das gemeinsame Mittagessen.

Nach dem Mittagessen nehmen Sie an einer Stadtführung teil. Eine örtl. Reiseleitung wird Ihnen bei einem geführten Spaziergang, die Geschichte der 1000-jährigen Stadt näherbringen, Lassen Sie sich beeindrucken von schönen Plätzen, verträumten Gässchen und liebevoll restaurierte Fachwerkhäuser.

Im Anschluss an die Führung fahren Sie zum gebuchten Hotel.
Die Unterbringung erfolgt in einem schönen 3* Hotel, alle Zimmer sind mit DU/WC, Telefon, TV und Safe ausgestattet. Nach Ankunft Zimmerverteilung – gemeinsames Abendessen – Übernachtung.

 

2. TAG (26.06.2024)

Nach einem ausgiebigen Frühstück, starten Sie um ca. 08:30 Uhr zu Ihrer Fahrt nach Bayreuth. Dort werden Sie in der Umgebung von Bayreuth an einer holzspez. Besichtigung/Waldbegang teilnehmen (evtl. fallen hier noch geringe Unkosten an).

Nach diesem Erlebnis ist noch etwas Zeit für eigene Interessen in Bayreuth eingeplant.

Um 14:30 Uhr lernen Sie dann die Richard-Wagner Stadt etwas genauer kennen, eine örtl. Reiseleitung wird Ihnen bei einem historischen Stadtrundgang die schönsten Plätze und Sehenswürdigkeiten zeigen, entdecken Sie die Welt der Wilhelmine: Das Neues Schloss mit dem Hofgarten sowie das Markgräfliche Opernhaus und das Haus Wahnfried mit der Grabstätte von Cosima und Richard Wagner.

Nach Absprache erfolgt gegen ca. 16:30 Uhr die Rückreise.
In Allersberg oder Kinding wird noch eine Pause fürs Abendessen einlegt werden.

 

Preis pro Person im Doppelzimmer: 220,00 €
EZ-Zuschlag: 45,00 €

Inklusivleistungen:

  • Frühstück bei Anreise im Bus
  • Führung/Filmvorführung in Mödlareuth Dt.-Dt. Museum
  • Stadtführung in Kronach mit örtl. Reiseleitung
  • 1x Übernachtung im o.g. 3* Hotel in Kronach
  • 1x Frühstückbuffet im Hotel
  • Stadtführung mit örtl. Reiseleitung in Bayreuth
  • Busfahrt inkl. Steuern
  • Insolvenzversicherung

Die Busfahrt wird mit einem modernen Reisebus durch die Fa. Bäuml, ausgestattet mit 50 Sitzplätzen, Kühlschrank, Klimaanlage, Küche und WC, durchgeführt.

Bei der Anmeldung ist die beiliegende Reiseanmeldung auszufüllen und bei der WBV Altmannstein abzugeben.

Des Weiteren möchten wir Sie bitten, bei der Anmeldung eine Anzahlung in Höhe von 100,00 Euro pro Person auf das Konto des WBV Altmannstein zu überweisen: Kreissparkasse Kelheim, IBAN: DE36 7505 1565 0570 2016 73, BIC: BYLADEM1KEH

 Anmeldungs zum Vereinsausflug 2024 herunterladen

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und sehenswerte Reise.

Die eigene Waldkompetenz ausbauen

Das neue Kursprogramm der Waldbauernschule für 2024 ist da.

Wer selbst Wald besitzt und diesen nach aktuellen forstwissenschaftlichen Erkenntnissen pflegen, durchforsten und klimafit aufbauen möchte, kann sich dafür an eine zentrale Anlaufstelle wenden: die Bayerische Waldbauernschule (WBS) in Kelheim bietet ein breites Fortbildungsprogramm für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer an. Aktuell ist das neue Kursprogramm der WBS für das Jahr 2024 erschienen.

Hier ein kleiner Einblick in das Kursangebot: Umfassende Kompetenz für die Waldbewirtschaftung vermittelt der dreiwöchige „Grundkurs Waldwirtschaft“, der von der WBS bereits über 350-mal durchgeführt wurde und auch in einzelnen Wochenmodulen belegt werden kann. Er ist der „Klassiker“ für landwirtschaftliche Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger, aber auch für besonders interessierte (Groß-)Privatwaldbesitzer und ermöglicht detailreiche Einblicke in eine fachgerechte Waldbewirtschaftung. Beim 3-Tageskurs „Waldbestände pflegen und durchforsten“ werden verschiedene Pflege- und Durchforstungskonzepte kompakt und praxisgerecht vermittelt, auch Auszeichnungsübungen gehören dazu. Das Thema „Verkehrssicherungspflicht im Wald“ wird immer wichtiger: während eines 2-Tageskurses wird es intensiv beleuchtet. Neu in das Kursprogramm aufgenommen wurde der 2-Tageskurs „Aktuelles für forstliches Personal des Körperschafts- und Großprivatwaldes“, die Themen Waldbau, forstliche Förderung, aber auch technische Neuerungen stehen dabei im Mittelpunkt.

Bequem vom Sofa aus können Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Online-Kursen der WBS ihr Waldwissen erweitern. Die Kurse dauern meist eineinhalb Stunden. Erstmals wird der Kurs „Waldnaturschutz für Einsteiger“ in diesem Format angeboten. Der Kurs „Wiederbestockung von Schadflächen“ wird genauso wie zum Beispiel der Kurs „Grundkenntnisse für ‚neue‘ Waldbesitzende in 100 Minuten“ fortgeführt.

Bei den Waldtechnikkursen der WBS dreht sich alles um die praktische Waldarbeit. Der 3-tägige Kurs „Seilwindenunterstützte Fällung mit Königsbronner-Anschlagtechnik und Darmstädter Seilzugtechnik“ gewinnt vor allem in Hinblick auf zunehmendes Kronentotholz und die dadurch erhöhte Unfallgefahr an Bedeutung. Die Seilwinde wird auch beim 2-Tages-Kurs „Arbeiten mit der Seilwinde“ detailliert erklärt. Der richtige Umgang mit dem Rückewagen will ebenso gelernt sein, hierzu bietet der Kurs „Arbeiten mit dem Rückewagen“ Gelegenheit. Natürlich werden im Jahr 2024 auch wieder zahlreiche Motorsägenkurse, vom Basis- bis zum Fortgeschrittenenkurs angeboten.

Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FZus) gibt es an der WBS ebenfalls spezielle Fortbildungsangebote wie den Kurs „Erfolgreiche Kooperation zwischen FZus und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“, den die Staatliche Führungsakademie durchführt.

Die Anmeldung für die Kurse ist unter www.waldbauernschule.de (WBS-Shop) oder per Telefon 09441 6833-0 möglich. Auf der WBS-Homepage steht das neue Kursprogramm 2024 auch zum Download bereit. Ab Mitte Oktober ist es als Druckversion bei vielen forst-wirtschaftlichen Zusammenschlüssen und AELF erhältlich oder kann direkt bei der Waldbauernschule zum Versand angefordert werden.

 Kursprogramm 2024 der Waldbauernschule herunterladen

Waldumbau und Jagd

In den verschiedenen Bereichten finden Sie eine kurze Info über die Aktivitäten der Waldbesitzer Alexander und Herber Riepl in Sachen Wald und Jagd. Diese reichen von Führungen anlässlich der deutschen Waldtage bis zum Engagement als Jagdpächter und Jagdvorsteher.

 Bericht im BR: Jäger schießt Rehwild: Gesunder Wald ohne Zaun

 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung in Bayern

 Waldumbau und Jagd: Begehung nahe Riedenburg offenbart Chancen (donaukurier.de)

Existenzangst und Überlastung -
Frankenwaldbesitzer am Limit

Beitrag in der BR Mediathek

Frust und Verzweiflung wachsen im Frankenwald, während die Fichtenbestände dramatisch schrumpfen. Von 40.000 Hektar hat der Borkenkäfer schon 10.000 Hektar kahlgefressen. Und der Klimawandel beschleunigt die Katastrophe.

 Beitrag in der BR Mediathek ansehen

Unverbindliches Informationsschreiben des Bayerischen Waldbesitzerverbands

Neue „Waldprämie“ kurz vor dem Start -
Honorierung von Klima- und Biodiversitätsschutzfunktionen des Waldes

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Bundeswaldprämie aus 2020/2021 plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ein neues Förderinstrument zur „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“. Gegenstand der Förderung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über den Standards der Zertifizierungssysteme PEFC und FSC hinausgehende Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und gegen die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen.

Die entsprechende Richtlinie soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden; zeitgleich startet dann ein Online-Antragsverfahren (wohl vergleichbar mit der Bundeswaldprämie).

Wir möchten Sie über die wesentlichen geplanten Eckpunkte der Prämie informieren, soweit sie uns bereits bekannt sind.

Es ist zwar nicht zu erwarten, dass sich an den nachfolgend beschriebenen Rahmenbedingungen noch grundsätzliche Änderungen ergeben werden; Abweichungen sind aber dennoch möglich. Eine genaue individuelle Prüfung der endgültig veröffentlichten Richtlinie ist daher unverzichtbar!

  • Die Richtlinie wird konkrete Kriterien bzw. Maßnahmen (s. u.) beinhalten, zu deren Einhaltung und Umsetzung sich die Waldbesitzenden verpflichten müssen, um die Prämie zu erhalten.
  • PEFC-zertifizierte Waldbesitzende sollen die Einhaltung der Kriterien über ein PEFC-Zusatzmodul (Fördermodul) nachweisen können, welches eine 1zu1-Umsetzung der Richtlinie darstellen wird.
  • Die genaue Höhe der Prämie steht noch nicht fest, soll aber ca. 100 € pro Hektar und Jahr betragen (wiederkehrende jährliche Zahlungen!); die Bagatellgrenze wird wohl bei 1 ha Waldfläche liegen.
  • Fördervolumen: 900 Mio. € für die Jahre 2022 bis 2026 (je 200 Mio. in den Jahren 2022 bis 2025 und für 2026 einmalig 100 Mio. €)
  • Bei 200 Mio. Euro p. a. ist zu erwarten, dass die Mittel ggf. sehr schnell erschöpft sein werden; bei der Antragsstellung gilt das „Windhundprinzip“.
  • Die Richtlinie ist noch nicht von der EU notifiziert, dies wird aber für die kommenden Jahre angestrebt. Daher startet die Prämie als De-minimis-Förderung.
  • Die Bindungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre, in bestimmten Fällen 20 Jahre und soll ggf. vorzeitig enden, falls keine Mittel mehr zur Auszahlung bereitgestellt werden.
  • Konflikte im Sinne einer Doppelförderung sollen für die waldbaulichen Förderprogramme vermieden werden; eventuelle Überschneidungen mit dem bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP Wald) und anderen Naturschutz- und Kompensationsinstrumenten werden noch geprüft und können dann ggf. zu einem reduzierten Prämienbetrag für die betroffenen Teilflächen führen.

 

In den uns bekannten Entwürfen werden die Kriterien wie folgt formuliert. Unter jedem Kriterium finden Sie in grüner Schrift die verbindlichen Hinweise, die in einem entsprechenden Merkblatt zu den jeweiligen Punkten festgehalten werden sollen.

  1. Verjüngung des Vorbestandes (Vorausverjüngung) durch künstliche Verjüngung (Vorausverjüngung durch Voranbau) oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung bzw. Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand.
    • Vorausverjüngung (oder auch Vorverjüngung) ist eine zum Zeitpunkt der Einleitung der Endnutzung (Ernte) des Altbestandes gesichert etablierte Verjüngung, die im Schnitt wenigstens 5 Jahre alt ist.
    • Der Voranbau ist ein Waldbauverfahren, bei dem eine Kunstverjüngung (Saat, Pflanzung) unter dem Schirm des bestehenden Altbestandes als zukünftiger Hauptbestand eingebracht wird.
    • Naturverjüngung bezeichnet einen aus natürlichem Samenfall oder Eintragung durch Tiere und Ansamung entstandenen Jungpflanzenbestand (im Gegensatz zu Kunstverjüngung aus Saat oder Pflanzung).
    • Der Ausgangsbestand stellt den bestehenden Waldbestand vor Eingriffen dar; der Zielbestand den erwünschten Bestand am Ende der waldbaulichen Behandlung.
    • Nutzung bzw. Ernte beschreibt die Holzentnahme zur wirtschaftlichen Verwertung, verbunden mit der nachfolgenden Verjüngung des Bestandes.
  2. Die Naturverjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen.
    • Klimaresiliente Baumarten umfassen solche, die standortsbedingt entweder wenig empfindlich auf klimatisch bedingten Stress und Extremereignisse durch z. B. Sturm, Hitze, Trockenheit, Nass-Schnee, Eisanhang und begleitendes Schaderreger-Auftreten reagieren und/oder sich wieder schnell und vollständig von den schädigenden Einflüssen erholen. Als Anhalt können die Einschätzungen der regional zuständigen Forstlichen Landesanstalten hinsichtlich der Klimaresilienz und Zukunftsfähigkeit der Baumarten herangezogen werden.
    • Standortheimische Baumarten sind Baumarten der potentiell natürlichen Vegetation an einem gegebenen Standort.
  3. Bei künstlicher Verjüngung sind die zum Zeitpunkt der Verjüngung geltenden Baumartenempfehlungen der Länder oder, soweit solche nicht vorhanden sind, der in der jeweiligen Region zuständigen forstlichen Landesanstalt einzuhalten, dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.
    • vgl. Erläuterung zu 2.
    • Die forstliche Landesanstalt für Bayern ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)
  4. Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.
    • Sukzession bezeichnet die natürliche Abfolge (Sukzessionsstadien) von sich einander ablösenden Pflanzen- und Waldgesellschaften an einem bestimmten Standort, insbesondere als natürlicher Wiederherstellungsprozess.
    • Vorwald benennt einen jungen Waldbestand aus Natur- oder Kunstverjüngung meist schnellwachsender aber lichtdurchlässiger Pionierbaumarten (z. B. Birke, Aspe, Weidenarten, Eberesche), unter deren Schirm andere empfindliche Baumarten-Verjüngungen (z. B. Buche, Eiche) gegenüber klimatischen Extremen wie Frost, Hitze und Trockenheit besser geschützt sind.
    • Unter Störungen (natürlicher Prozess) bezeichnet man die abrupte Änderung des Waldaufbaus durch das Absterben einzelner Bäume, Baumgruppen bis ganzer Bestände durch ein zeitlich befristetes Extremereignis wie z. B. Sturm, Schnee und, Eisbruch (abiotische Störungen) oder Schaderregerbefall (biotische Störungen). Kleinflächige Störungen beziehen sich auf Flächen bis zu 0,3 ha. Im Altbestand entspricht dies gruppen- bis horstweisen Lücken.
  5. Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen.
    • Heute standortheimische Baumarten sind an die klimatischen Bedingungen der Vergangenheit bzw. Gegenwart und eventuell der Zukunft angepasst. Die Klimaangepasstheit standortheimischer Baumarten hängt maßgeblich von der Naturnähe (Strukturvielfalt, Artenreichtum) der betrachteten Waldökosysteme ab. Die hohe Unsicherheit im Hinblick auf die zukünftige Anpassung heute standortheimischer Baumarten kann in Ausnahmefällen die Erweiterung des verwendeten Baumartenspektrums um Baumarten mit hohem Anpassungspotenzial an Trockenheit, Hitze, Sturm und Schaderregerbefall erfordern. Dies gilt prinzipiell in Waldbeständen mit geringer Baumartenzahl, insbesondere in naturfernen Reinbeständen. Das Baumartenspektrum im Sinne der Richtlinie umfasst überwiegend standortheimische Baumarten (s.o.).
    • Die Mischungsform beschreibt den horizontalen Aufbau des Waldbestandes mit unterschiedlichen Baumarten.
  6. Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.
    • Ein Kahlschlag ist eine flächenhafte Nutzung des Bestandes ab einer Hiebsfläche von 0,3 Hektar.
    • Ein Sanitärhieb ist das Fällen und Entnehmen von absterbenden oder toten Bäumen beziehungsweise Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung i. d. R. aufgrund von Störungen oder längerfristiger Stresseinwirkung. Hierdurch sollen benachbarte Bäume vor der jeweiligen Erkrankung (insbesondere Schädlingsbefall) geschützt und das Holz soll vor einer Entwertung genutzt werden.
    • Eine Kalamität bezeichnet den Ausfall von Waldbeständen z. B. durch Massenvermehrungen von Borkenkäfern, anderen blatt- oder nadelfressenden Insekten oder durch Witterungsextreme verursachten Schäden (z. B. Sturm, Schnee- / Eisbruch, Waldbrand, Dürre).
    • Derbholz umfasst die oberirdischen Teile eines Baumes (Stamm und Äste) mit einem Durchmesser von mindestens 7 cm mit Rinde (Durchmesser von Holz plus Rinde).
  7. Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.
    • Eine Anreicherung von Totholz liegt vor, wenn abgestorbene Bäume im Wald belassen werden und hierdurch die Gesamtmenge an Totholz auf der Fläche steigt. Die Diversität an Totholz kann z. B. erhöht werden, wenn gezielt Typen von Totholz (liegend / stehend, nach Durchmesser oder Baumart o.ä.) geschaffen oder erhalten werden, die weniger häufig vorkommen als andere. Die Kennzahlen aus dem Bewertungsschema für FFH-Lebensraumtypen1 können als Anhalt für Altbestände genutzt werden.
    • Als Hochstumpf zählen stehende tote Bäume ohne Baumkrone. Bei künstlicher Anlage sollten die Stümpfe so hoch sein, dass ihr oberer Bereich besonnt ist.
  8. Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen. Wenn und soweit eine Verteilung von fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar nicht möglich ist, können diese entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.
    • Ein Habitatbaum ist ein lebender oder toter, stehender Baum, der mindestens ein Mikrohabitat trägt. Als Mikrohabitat werden kleinräumige oder speziell abgegrenzte Lebensräume bezeichnet, die durch Verletzungen, Aktivitäten von Tieren oder Pflanzen oder Wuchsstörungen oder Eigenarten des Baumes bedingt werden. Beispiele sind Flechten, Rindentaschen nach Blitzschlag, Spechthöhlen, „Hexenbesen“ oder Efeubewuchs. Habitatbäume haben keine absoluten Mindestgrößen oder Alter. Bei der Auswahl soll naturschutzfachlich wertvolleren Bäumen der Vorzug gegeben werden. Habitatbäume werden permanent gekennzeichnet. Bei einer anteiligen Verteilung der Habitatbäume sind Flächen ausgeschlossen, die nach Kriterium Nr. 12 der Richtlinie einer natürlichen Waldentwicklung vorbehalten sind oder Flächen auf denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Nutzung ausgeschlossen ist.
    • Habitatbaumanwärter sind Bäume, die Mikrohabitat-geeignete Strukturen aufweisen, die sich in Entwicklung befinden. Habitatbaumanwärter sind gemäß Förderrichtlinie wie Habitatbäume entsprechend zu kennzeichnen.
  9. Bei Neuanlage von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter, bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40 Meter betragen.
    • Rückegassen sind unbefestigte Fahrlinien im Wald, die im Rahmen der sogenannten Feinerschließung angelegt werden und bei Hiebsmaßnahmen von Forstmaschinen (Rückemaschinen, Harvestern und Forwardern) befahren werden.
    • Der Abstand zwischen zwei Rückegassen im Bestand. Er wird von Mitte der Rückegasse zur Mitte der benachbarten Rückegasse gemessen. Anstelle von Abständen können auch Prozentwerte für befahrene Fläche herangezogen werden, wobei 30 m Abstand 13,5 % Fläche und 40 m Abstand 10 % Fläche entsprechen.
    • Verdichtungsempfindlich ist ein Boden, welcher aufgrund seiner Eigenschaften, insbesondere der Bodentextur, ein hohes Risiko trägt, dass es infolge mechanischer Belastungen (wie z. B. Befahren mit schweren Maschinen) zu dauerhaften Beeinträchtigungen der Bodenstruktur (Verdichtung) kommt.
  10. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Dies gilt nicht, wenn die Behandlung von gestapeltem Rundholz (Polter) bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung oder bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes erforderlich ist.
    • Pflanzenschutzmittel (PSM) sind alle chemischen oder biologischen Produkte, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor einer Schädigung durch Tiere (z. B. Insekten, Nagetiere) oder Krankheiten wie Pilzbefall schützen sollen. Auch Produkte, die der Bekämpfung von unerwünschten Pflanzen dienen, zählen ebenfalls zu den Pflanzenschutzmitteln. Im Kontext dieser Förderrichtlinie gelten als PSM Insektizide, Fungizide und Herbizide. Mittel zur Vergrämung von schädigenden Säugetieren, Verbissschutz von Jungpflanzen oder zur Behandlung von Wunden an Bäumen (schützen vor Krankheiten) sind keine PSM im Sinne dieser Förderrichtlinie.
    • Polter bezeichnet einen aufgeschichteten Stapel Rundholz zur Lagerung, zum Weitertransport oder zur Weiterverarbeitung.
  11. Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur, bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung, falls übergeordnete Gründe vor Ort dem nicht entgegenstehen.
    • Maßnahmen zur Wasserrückhaltung im Wald können über verschiedene Wege erfolgen. Der Abfluss von Wasser aus dem Wald kann z. B. verringert werden über den Rückbau von bestehenden Entwässerungsstrukturen, die Renaturierung und Förderung von stehenden und fließenden Gewässern sowie Feuchtgebieten im Rahmen von wasser- und naturschutzrechtlich abgestimmten Entwicklungskonzepten, ggf. in Kombination mit der Anlage von Feuerlöschteichen. Dienlich sind zudem Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt einer Humusauflage sowie einer Bodenvegetation, die eine schnelle Ableitung von Niederschlägen in den Waldboden begünstigt und zur Vermeidung von oberflächigem Abfluss beiträgt. Auch eine Verringerung der Feinerschließung bzw. der Befahrungsintensität kann die Wasserrückhaltekapazität von Waldböden verbessern.
  12. Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche. Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.
    • Eine natürliche Waldentwicklung im Sinne dieser Förderrichtlinie liegt vor, wenn auf Wald- oder waldfähige Flächen von mindestens 0,3 ha Größe forstwirtschaftliche Eingriffe für mindestens 20 Jahre ausgeschlossen sind. Ausnahmen für Eingriffe in den Baumbestand sind naturschutzpflegerische Eingriffe sowie dringend notwendige Verkehrssicherungs- und Forstschutzmaßnahmen. In diesen Fällen müssen die gefällten Bäume als Totholz im Bestand verbleiben, wenn nicht andere Gründe der Gefahrenabwehr oder der Bekämpfung invasiver Neobiota dagegensprechen.
    • Naturschutzfachlich notwendig sind Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen, die unabdingbar erforderlich sind, um Schutzgüter des Naturschutzes (z. B. Arten, geschützte Biotope oder Waldlebensraumtypen) entgegen der natürlichen Entwicklung und Dynamik zu erhalten. Dies kann auch die Aufrechterhaltung bestimmter kulturbetonter Waldformen (z. B. Nieder-, Mittel-, Hutewälder, Waldränder) umfassen.

Das Online-Antragsverfahren bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (siehe auch Website FNR) soll zeitgleich mit der Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger starten. Die FNR hat hierzu umfangreiches Informationsmaterial und Erklärvideos vorbereitet, sowohl zu den Rahmenbedingungen des Förderinstrumentes als auch zum technischen Ablauf der Antragstellung.

Die Teilnahme an einer entsprechenden Zertifizierung (z. B. PEFC-Fördermodul) kann erst nach einer erfolgreichen Antragstellung (Förderbescheid) erfolgen. Seitens des deutschen PEFC-Systems wurden alle Vorbereitungen getroffen. Das kostenpflichtige PEFC-Fördermodul kann aber erst an den Start gehen, sobald die Richtlinie veröffentlicht wurde.

Es ist zu erwarten, dass für die Online-Antragstellung Informationen aus dem aktuellen SVLFG-Bescheid benötigt werden. Ferner benötigen die Waldbesitzer ihre Unterlagen zu erhaltener De-minimis-Förderung und zur Teilnahme an Vertragsnaturschutzmaßnahmen (Biotopbaumförderung, Stilllegungsprämien etc.). Interessenten sollten diese Unterlagen für eine zügige Antragsstellung schon jetzt parat halten.

Privatwald enteignen!
Argumente, die man sehr Ernst nehmen muss

Artikel aus dem Holz-Zentralblatt vom 08.10.2021.
Nummer 40, Seite 712

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Aktuelles Angebot an Forstbedarf zum Kauf

Die WBV Altmannstein bitet folgende Produkte zu den üblichen Bürozeiten in der Burg-Stein-Gasse 28 in Altmannstein zum Kauf an:

  • Forstmarkierfarben
    in verschiedenen Farben
  • Eichenpfosten
    5,5 cm (geschnitten), Länge 2,20 m
  • Metallpfosten
    Länge 2,10 m, Materialstärke 1,5 mm, mit ausgestanzten Einhängeösen alle 10 cm
  • Hohlspaten
  • Eschenstäbe
  • Verbissschutzklammern
  • Kunststoffplättchen
  • Drahthosen
  • Akazienstäbe

Drahtzaun ist im Lagerhaus der Raiffeisenbank Lobsing, Raiffeisenstraße 18, 85104 Lobsing, Telefon 08403 9276 - 0 zu beziehen.

  • Drahtzaun hasendicht
    1,60 m, Rolle 50 m
    Tagespreis
  • Drahtzaun nicht hasendicht
    1,50 m, Rolle 50 m
    Tagespreis

Mit Holzbau aus der Klimakrise?

Beitrag in der BR Mediathek

Dürre und Borkenkäfer machen dem Wald schwer zu schaffen. Das anfallende Schadholz hat den Holzpreis abstürzen lassen. Die hiesigen Waldbesitzer machen Minusgeschäfte, obwohl das Käferholz als Bauholz tausende Kilometer nach China und Amerika exportiert wird. Was könnte die Lösung für die Holzmisere sein? Und könnte mehr Holzbau bei uns auch ein Ausweg aus der Klimakrise sein?

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Newsletter der Bayerischen Waldbauernschule

Die Bayerische Waldbauernschule Kelheim (WBS) bietet einen neuen Service an: Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie alle, die Interesse an der Waldbewirtschaftung haben, können auf der Homepage unter www.waldbauernschule.de den neuen Newsletter der WBS abonnieren.

In regelmäßigen Abständen von zwei bis drei Monaten gibt es dann bequem per E-Mail Informationen unter anderem zu folgenden Themen:

  • Betriebsarbeiten im Wald
  • Forsttechnik-Tipps
  • Vorstellung von Geräten, Maschinen und Werkzeugen
  • (neue) Kurse an der WBS
  • Buntes/Einblicke in die WBS/Waldarbeit macht hungrig

Die WBS nimmt nach Möglichkeit auch gerne Themenwünsche in den Newsletter mit auf. Inhaltliche Vorschläge können an poststelle@wbs.bayern.de gesendet werden.

Bereits erschienene Newsletter sind im Newsletter-Archiv https://www.waldbauernschule.bayern.de/246965/index.php auf der Homepage der WBS zu finden. Der Newsletter ist kostenlos.

Wildtierfütterung - Sollen Jäger Wild im Winter füttern?

Beitrag in der BR Mediathek

Viele Jäger füttern im Winter Rehe. Das schreibt das Jagdgesetz vor, außerdem sind viele Jäger überzeugt, dass die Tiere sonst leiden. Doch stimmt das und ist eine Fütterung nötig?

 Beitrag in der BR Mediathek ansehen

Bauen mit Laubholz

Standpunkt: Holz“ ist die neue, digitale Interviewreihe des Clusters Forst und Holz in Bayern mit Experten zu aktuellen Branchenthemen.

In diesem Rahmen hat Stefan Torno, Leiter des Geschäftsfelds „Laubholz“ am Cluster, Prof. Dr. Matthias Zscheile von der Technischen Hochschule Rosenheim zum Thema „Bauen mit Laubholz“ interviewt. Kern des Gespräches sind die Ziele und Ergebnisse des kürzlich abgeschlossenen Projekts zu Brettschichtholz aus Buche „InnoBuLa“.

Bauen mit Laubholz
Interview mit Prof. Dr. Matthias Zscheile, Technische Hochschule Rosenheim

Mit neuartigen Buchenholzlamellen aus vergleichsweise schlechten Rundholz-Qualitäten lässt sich Brettschichtholz herstellen, dessen Festigkeit 30 % über der von herkömmlichem Brettschichtholz aus Nadelholz liegt.

 Beitrag auf der Seite des Clusters Forst und Holz in Bayern ansehen

 

Wassermangel: Trocknet Bayern aus?

Beitrag in der BR Mediathek

Niedrigwasser-Management wird nach allen Prognosen auch 2020 Forst- und Landwirtschaft, Behörden und Politik vor immer größere Herausforderungen stellen. Was bedeutet zunehmender Wassermangel für die Wasserversorgung in Bayern?

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Käferholz sicher aufarbeiten

In ihrer aktuellen Pressemitteilung rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aufgrund der stark ansteigenden Unfallzahlen dazu, die Aufarbeitung von Käferholz an Forstprofis zu vergeben:
 Pressemitteilung der SVLFG vom 14.07.2017

Neuer Newsletter Waldschutz der LFW

Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft veröffentlicht regelmäßig den Blickpunkt Waldschutz mit den aktuellen Informationen zur Borkenkäfersituation.
Den aktuellen Link hierzu finden Sie auf der Seite Borkenkäfer.

Neues Formblatt zur Lagerung von Rundholz auf landwirtschaftlichen Flächen

Kalamitätsnutzung:
Waldbesitzer, die aufgrund von Käferbefall den Fichtenbestand einschlagen mussten, können steuerliche Vorteile bei der Einkommenssteuer erhalten (§34b). Hierzu muss vor dem Einschlag die Holzmenge gemeldet und nach dem Einschlag nachgewiesen werden. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater. Unter Downloads WBV Altmannstein kann das Formular heruntergeladen werden.
 Antrag Lagerung von Schadholz

Bestandserschließung und Auszeichnung

Die Sommermonate eignen sich ideal zur Anlage der Rückegassen in Fichtenjungbeständen. Die trockene Witterung gewährt ein bodenschonendes Rücken des Holzes. Bei fachgerechter Aufarbeitung (z.B. mit Harvester) ist keine Gefahr durch die Borkenkäfer zu erwarten. Eine Reisigmatte bestehend aus grünen Ästen, schont den Boden und ist für den Borkenkäfer nicht bruttauglich. Außerdem verbleiben die Nährstoffe im Wald. Lassen Sie sich hierzu von den WBV-Fachleuten beraten, wir vermitteln Einschlagsunternehmen und kontrollieren die Arbeiten nach Abschluss des Einschlags.

Planen Sie schon heute Ihre zukünftigen Holzeinschläge. In den Sommermonaten ist Zeit für Beratung und Bestandsauszeichnung. Mit einem ausgezeichneten Bestand können Sie jederzeit (bei gutem Holzpreis und guter Witterung) Ihr Holz ernten - fragen Sie einfach im WBV-Büro nach.

Aktueller Waldbauer

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